1. Vertragsgegenstand

MAGRA Handel GmbH (nachstehend BOCKUFGRILL genannt) verkauft dem Kunden (nachstehend Vertragspartner genannt) die im BOCKUFGRILL angebotenen Produkte zu den nachfolgenden, allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie zu den aktuell geltenden Lieferbedingungen. Mit der Bestellung von Produkten aus dem Sortiment von BOCKUFGRILL gelten die Bedingungen als angenommen. Abweichende Bestimmungen werden nur anerkannt, wenn diese von BOCKUFGRILL vorgängig sowie ausnahmslos in schriftlicher Form bestätigt wurden.

2. Informationen über Produkte und Dienstleistungen

Die Informationen über Produkte und Dienstleistungen werden von BOCKUFGRILL für die Kunden möglichst übersichtlich und kundenfreundlich zusammengestellt. Soweit es sich dabei um Angaben des Herstellers handelt (z.B. Herstellergarantie), sind immer die Angaben des Herstellers selber massgebend. BOCKUFGRILL ist stets bemüht, die Angaben der Hersteller korrekt, aktuell und übersichtlich bereitzustellen, kann dafür aber keine Gewähr leisten.

3. Preis

Alle Preise verstehen sich in CHF und gelten, wenn nichts Anderes vermerkt ist, inklusive Mehrwertsteuer.

4. Verfügbarkeit

BOCKUFGRILL legt grossen Wert darauf, die Verfügbarkeitsangaben sorgfältig zu pflegen und so korrekt wie möglich auszuweisen. Insbesondere aufgrund von Produktions- oder Lieferengpässen kann es jedoch zu Lieferverzögerungen kommen. Alle Angaben zu Lieferzeiten sind deshalb ohne Gewähr und können sich jederzeit ohne Ankündigung ändern. Die Lieferung kann zudem gänzlich verunmöglicht werden, wenn ein Produkt nicht mehr hergestellt oder geliefert werden kann. In diesem Fall tritt eine Lieferunmöglichkeit (auflösende Bedingung) ein.

5. Zahlungsbedingungen

Sofern nichts anderes vermerkt, verstehen sich sämtliche Preise in Schweizer Franken. BOCKUFGRILL kann einzelne Zahlungsmittel ohne weitere Begründung generell oder für spezielle Vertragspartner ausschliessen. Zudem ist BOCKUFGRILL berechtigt auf einzelne Zahlungsmittel Zuschläge zu erheben.

6. Folgende Zahlungsmöglichkeiten werden angeboten

Rechnung

Bis zu einem Bestellwert von CHF 500.00 können die Produkte auf Rechnung bestellt werden. Diese wird per E-Mail zugeschickt und muss innert 10 Tagen beglichen werden.

Vorauskasse

Ab einem Bestellwert von CHF 500 können die Produkte auf Vorauskasse bestellt werden. Die Zahlvariante Vorauskasse verursacht keine zusätzlichen Gebühren. Nach erfolgreich abgeschlossener Bestellung erhält der Vertragspartner schnellst möglichst die Vorauskassen-Rechnung per E-Mail oder WhatsApp zugestellt). Aus systemtechnischen Gründen werden die Artikel erst versendet, wenn der Betrag auf unserem Konto gutgeschrieben wurde. Dies kann unter Umständen etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen. Wenn der Vertragspartner die Bestellung dringend benötigt und per Vorauskasse bezahlt hat, ist nötigenfalls Rücksprache mit dem Kundendienst (info@bockufgrill.ch) zu halten (evtl. Zusendung der Zahlungsbestätigung an den Kundendienst) um die Lieferung nach Möglichkeit zu beschleunigen.

Bezahlung vor Ort

Die Zahlvariante Bezahlung vor Ort. Die bestellten Artikel können direkt abgeholt werden, der zu bezahlende Betrag ist vor Ort zu begleichen.

7. Zahlungsverzug

Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ganz oder teilweise nicht nach, werden alle offenen Beträge, die der Kunde von BOCKUFGRILL unter irgendeinem Titel schuldet sofort fällig und BOCKUFGRILL kann diese sofort einfordern und weitere Lieferungen an ihn einstellen. Im Falle einer Bestellung per Vorauszahlung kann BOCKUFGRILL frühestens acht Kalendertage, nachdem BOCKUFGRILL dem Kunden erfolglos eine Zahlungsaufforderung hat zukommen lassen, alle betroffenen Verträge automatisch und ohne weitere Vorankündigung auflösen. BOCKUFGRILL kann ab der 1. Mahnung eine Umtriebs Gebühr von CHF 30.- erheben. BOCKUFGRILL behält sich das Recht vor, die Forderung an ein Inkassobüro abzutreten.

8. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von BOCKUFGRILL. Diese ist berechtigt, jederzeit (auch nachträglich) einen entsprechenden Eintrag ins Eigentumsvorbehaltsregister vorzunehmen. Die gelieferten Produkte sind durch den Vertragspartner bis zu diesem Zeitpunkt in einem wiederverkaufsfähigen Zustand aufzubewahren. Wird ein Abzahlungsgeschäft vereinbart, so bleiben die gelieferten Produkte bis zur Zahlung der letzten Rate im Eigentum von BOCKUFGRILL. Der Vertragspartner hat BOCKUFGRILL von Zugriffen Dritter, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmassnahmen sowie sonstigen Beeinträchtigungen der Produkte unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Der Vertragspartner hat BOCKUFGRILL alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoss gegen diese Verpflichtung sowie durch erforderliche Interventionen entstehen.

9. Haftungsausschluss auf Informationen (Produkt, Verfügbarkeit, Garantieangaben, etc.)

BOCKUFGRILL aktualisiert sämtliche dargestellten Informationen auf www.bockufgrill.ch ständig. Unser Anspruch ist, alle angebotenen Produkte und Dienstleistungen für unsere Vertragspartner klar und aktuell zu führen. Wir beziehen diese Informationen zum Teil direkt von den Markenherstellern. Für Druckfehler, Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen übernehmen wir keine Haftung. Deshalb sind alle Angaben auf www.bockufgrill.ch ohne Gewähr und nicht als Zusicherung zu verstehen. Ausserdem behalten wir uns das Recht vor, Änderungen oder Ergänzungen der bereitgestellten Internetseiten jederzeit ohne Mitteilung vorzunehmen beziehungsweise zu aktualisieren. Zwischenverkauf, Modellwechsel und Preisänderungen sind jederzeit möglich.

10. Haftung auf Schadenersatz

Schadenersatzansprüche gegen BOCKUFGRILL und ihre Hilfspersonen sind, soweit gesetzlich zulässig, vollumfänglich wegbedungen. Die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden, die sich aus dem Gebrauch, durch Fehlleistung oder durch Leistungsausfall ergeben, ist wegbedungen. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für alle Arten von direkten und indirekten Schäden (also sowohl Personen- als auch Sach- und reine Vermögensschäden), welche durch fehlerhafte bzw. unfachmännische Montage, Installation, Einstellung, Instandhaltung oder Reparatur des Produktes durch den Kunden verursacht werden. Für Mängel, Leistungsverzug und Schäden, welche bei der Ausführung von Servicepartner-Dienstleistungen entstehen (z.B. Installationen vor Ort), haftet die mit der Ausführung betraute Firma.

11. Stornierung und Vertragsauflösung

Bestellungen bei BOCKUFGRILL sind verbindlich und der Vertragspartner ist zur Abnahme der Ware und/oder Leistung verpflichtet. Stornierungen seitens des Vertragspartners sind gänzlich nicht möglich. Eine Verweigerung der Annahme der bestellten Ware, die Nichtabholung in einem Verkaufslokal von BOCKUFGRILL sowie das Ausbleiben einer Voraus- oder Teilzahlung innerhalb von 20 Arbeitstagen behält sich BOCKUFGRILL ausdrücklich das Recht vor, den Vertrag zu stornieren. In jedem dieser Fälle wird vom Vertragspartner eine Umtriebs Entschädigung von 20% des gesamten Auftragswertes, mindestens jedoch CHF 100.00 zuzüglich allfälliger Logistik- und Lagerkosten geschuldet. Kommt BOCKUFGRILL in Lieferverzug, so steht dem Vertragspartner ab dem 20. Arbeitstag seit dem ursprünglich angekündigten Liefertermin das Recht zu, vom Vertrag zurück zu treten. Dies falls erstattet BOCKUFGRILL dem Vertragspartner bereits im Voraus bezahlte Beträge zurück. Die Auszahlung erfolgt in der Regel innerhalb von 10 Arbeitstagen. Im Falle einer Vertragsauflösung durch den Vertragspartner können ausnahmslos keinerlei Schadenersatzforderungen gegenüber BOCKUFGRILL geltend gemacht werden.

12. Datenschutz

BOCKUFGRILL versichert, bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des Schweizerischen Datenschutzgesetzes und der einschlägigen Rechtsnormen einzuhalten. Die anlässlich der Bestellungsabwicklung anfallenden Kundendaten werden lediglich für interne Zwecke genutzt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur soweit dies zur ordnungsgemässen Leistungserbringung unbedingt erforderlich ist. So darf BOCKUFGRILL vor jedem Kauf eine Bonitätsabklärung bei den Behörden und/oder dafür spezialisierten Anbietern vornehmen. Die Daten dürfen zudem an Unternehmen, welche die Daten im Rahmen eines Auftragsverhältnisses bearbeiten (z.B. zur Verarbeitung der Zahlung), weitergegeben werden. In Einzelfällen kann dabei ein Datentransfer ins Ausland erfolgen. Es wird sichergestellt, dass keine über den konkreten Auftrag hinausgehende Verwendung der Daten durch die beauftragten Unternehmen stattfindet und diese die Daten weder für sich verwenden, noch einem Dritten weitergeben.

Der Vertragspartner erklärt sich mit dieser Nutzung seiner Daten einverstanden. Die erhobenen Daten dürfen zu Marketing- und Werbezwecken ausgewertet werden. Im Übrigen hat jeder Vertragspartner auf Anfrage jederzeit das Recht, die über ihn gespeicherten Daten einzusehen und deren Nutzung für interne Marketingzwecke zu verbieten.

13. Umtauschrecht

Es besteht kein Anspruch auf Umtausch der Artikel.

14. Garantie, Gewährleistung und Reparatur

BOCKUFGRILL leistet für die Waren eine Garantie. Die Garantiefrist richtet sich nach den Angaben der Produkthersteller. Durch die Garantie wird die gesetzliche Gewährleistungspflicht nicht eingeschränkt. Dies bedeutet, dass Mängel die bei Übergabe an den Käufer bestehen, bis zu zwei Jahre geltend gemacht werden können. Der Käufer muss jedoch in der Lage sein, diese Mängel zu beweisen. Im Unterschied dazu besteht ein Garantieanspruch nur, sofern Mängel nach der Übergabe auftreten. Der Vertragspartner nimmt zur Kenntnis, dass der Entscheid über die Art der Mangelbehebung bei BOCKUFGRILL liegt. BOCKUFGRILL kann diese wahlweise durch neue einwandfreie Ware ersetzen (Ersatzlieferung) oder nachbessern (Reparatur). Das Recht auf Wandelung oder Minderung wird ausgeschlossen, sofern eine Reparatur oder Ersatzlieferung möglich ist oder eine wiederholte Nachbesserung oder ein Austausch aus Gründen, die BOCKUFGRILL nicht zu vertreten hat, scheitert.

Die Originalverpackung garantiert den grösstmöglichen Schutz. Diese sollte vom Vertragspartner immer aufbewahrt werden. In einem Garantie- oder Reparaturfall sind die Geräte mit sämtlichem Zubehör in der Originalverpackung einzuschicken. Bei deren Fehlen ist das Gerät transportfähig zu verpacken beziehungsweise dementsprechend zu versenden. Schadenersatzansprüche gegenüber BOCKUFGRILL für Schäden aufgrund eines Produktionsfehler (vom Hersteller zu verantworten) oder aufgrund unsachgemässer Bedienung, deren Handhabung oder Verwendung können ausnahmslos nicht geltend gemacht werden. Sämtliche anfallenden Kosten für die Verpackung sowie die Einsendung beziehungsweise den Hin-Transport eines Garantie- oder Reparaturfalles an die Garantie- oder Servicestelle durch die Post oder durch ein Transportunternehmen gehen zu Lasten des Vertragspartners. Die Rücksendung beziehungsweise der Rücktransport wird während der Garantiezeit von der ausführenden Garantiestelle übernommen. Ausgenommen davon sind Artikel welche einen Vorortservice anbieten. Wird festgestellt, dass ein retourniertes Produkt nicht unter die Garantie fällt, wird ein Kostenvoranschlag über die zu erwartenden Reparaturkosten erstellt. Antwortet der Vertragspartner innert einer Frist von 30 Tagen nicht auf den Kostenvoranschlag, wird das Produkt ohne weitere Information des Vertragspartners entsorgt. Allfällige Forderungen oder Schadenersatzansprüche aus einem Garantie- oder Reparaturfall gegenüber BOCKUFGRILL können ausnahmslos nicht geltend gemacht werden.

Erbringt BOCKUFGRILL, der Hersteller, seine Garantie- oder Servicestelle eine Garantieleistung, wird auf den reparierten Teilen oder dem ausgetauschten Produkt eine Garantie von 6 Monaten gewährt; sofern die ursprüngliche Garantiefrist noch länger dauert, gilt diese. Diese Garantiefristen werden durch allfällige Garantieleistungen weder unterbrochen noch beginnen sie neu zu laufen. Wird ein Produkt nach abgelaufener herkömmlicher Garantiedauer repariert, verlängert sich die Garantiedauer ebenfalls um 6 Monate auf den reparierten Teilen ab Reparaturdatum.

15. Lieferbedingungen

Generell gilt, dass die bestellten Produkte an eine Schweizer Adresse oder eine Adresse im Fürstentum Liechtenstein gesandt werden. Die Art des Versandes ist abhängig vom Gewicht und erfolgt per Post (Pakete bis 30kg exklusiv Stückgut) oder über einen Spediteur. Je nach Produktwahl stehen verschiedene Versandmöglichkeiten zur Verfügung.

Folgende Möglichkeiten stehen zur Auswahl:

PostPac Priority (A-Post)

Wir nutzen für Produkte (unter 30 kg) den Versand mittels PostPac Priority. Lieferfrist bis zu 4 Arbeitstage.

Pakete bis 2 kg – 9.- CHF

Pakete bis 10 kg – 15.- CHF

Pakete bis 30 kg – 20.- CHF

Pakete ab 30kg – 130.- CHF

Lieferung Spediteur Bordsteinkante (Paletten und Stückgut über 30kg)

Die Lieferung per Spediteur beinhaltet die Lieferung an die Borsteinkante. Die Lieferungen erfolgen ab unserem Lager oder direkt ab dem Lager des Herstellers/Lieferanten. Daher kann es vorkommen, dass bei Bestellungen mit mehreren Gerätepositionen diese in mehreren Sendungen und an verschiedenen Tagen erfolgen – selbstverständlich ohne Zusatzkosten.

Termine bei den Gerätelieferungen (Bordsteinkante) über einen Spediteur (Pakete über 30 kg oder Stückgut) werden je nach Speditionsunternehmen oder der Herstellerlogistik selbständig mit dem Vertragspartner vereinbart. Dabei können keine fixen Lieferzeiten garantiert werden. Daher ist es erforderlich, dass am vereinbarten Lieferdatum eine Person die Lieferung entgegennehmen kann. Spediteur-Lieferungen erfolgen in der Regel innerhalb von 2–5 Arbeitstagen (Zusatzaufwand für die Disposition bei Lieferung durch den Spediteur) nach Bestellung beziehungsweise dem entsprechenden Zahlungseingang bei BOCKUFGRILL. Bei einer Lieferung mit dem Spediteur muss zudem die Zufahrt mit einem LKW gewährleistet sein. Sollte keine direkte Anlieferung möglich sein, so muss die letzte Meile entweder auf eigene Kosten übernommen werden oder ein neuer Termin gegen entsprechenden Aufpreis vereinbart werden.

Kosten inkl. Entsorgung Verpackung
Lieferung Spediteur Bordsteinkante: CHF 130.00

Stockwerklieferung inkl. Entsorgung Verpackung (Paletten und Stückgut über 30kg)

Die Stockwerklieferung beinhaltet die Lieferung des Gerätes mit 1-2 Mann in die Etage, das Auspacken der Geräte und die Entsorgung des Verpackungsmaterials an den von Ihnen genannten Ort in der Schweiz. Diese Lieferart erfolgt in der Regel innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Bestelleingang bzw. Zahlungseingang bei Vorauskasse. Bezüglich des Liefertermins werden Sie telefonisch avisiert, daher ist es wichtig, dass Sie uns bei der Bestellung sämtliche Telefonnummern korrekt angeben. Es obliegt dem Vertragspartner, dass die Durchgangsmasse bei sämtlichen Treppen, Türen und Gängen genügend breit und frei zugänglich sind, damit die Geräte problemlos transportiert werden können. Zu beachten ist, dass der BOCKUFGRILL-Spediteur-Partner bei sehr schwierigen Verhältnissen (wie z.B. erschwertem Zugang zum Haus, zu schmalen Durchgängen / Türen, etc.) berechtigt ist, Ihnen den zusätzlichen Aufwand direkt in Rechnung zu stellen.

Kosten Stockwerklieferung Werktags inkl. Entsorgung Verpackung (Paletten und Stückgut über 30kg)
Für die Stockwerklieferung verrechnen wir unsere reguläre Pauschale von CHF 200.00

16. Montage

Zu ausgewählten Produkten (hauptsächlich Grills) kann die Option «Montage» gewählt werden. Die Fachmann-Montage erfolgt bei der Lieferung des Produkts vor Ort.

Die Fachmann-Montage beinhaltet das Auspacken des Gerätes und die Montage. Die Termine werden direkt und selbständig durch den BOCKUFGRILL-Montage-Partner mit dem Vertragspartner vereinbart. Dabei können keine fixen Lieferzeiten garantiert werden. Daher ist es erforderlich, dass am vereinbarten Lieferdatum eine Person die Lieferung entgegennehmen kann. Es obliegt dem Vertragspartner, dass die Durchgangsmasse bei sämtlichen Treppen, Türen und Gängen genügend breit und frei zugänglich sind, damit die Geräte problemlos transportiert werden können. Zu beachten ist, dass der BOCKUFGRILL-Montage-Partner bei sehr schwierigen Verhältnissen (wie z.B. erschwertem Zugang zum Haus, Zulieferung in höhere Etagen ohne Lift, zu schmalen Durchgängen / Türen, etc.) berechtigt ist, Ihnen den zusätzlichen Aufwand direkt in Rechnung zu stellen.

17. Prüfpflicht des Kunden

Der Kunde hat ausgelieferte oder abgeholte Produkte sofort auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Unversehrtheit zu prüfen. Allfällige Mängel sind BOCKUFGRILL unmittelbar nach Erkennen, spätestens aber innerhalb von 5 Kalendertagen nach Erhalt der Sendung/Abholung mitzuteilen. Der Kunde hat das Produkt im Lieferzustand aufzubewahren und darf es nicht in Betrieb nehmen.

Bei der Anlieferung durch einen Servicepartner bestätigt der Kunde mit seiner Unterschrift auf dem Lieferschein, dass keine offensichtlichen Mängel am Produkt bestehen. Anderenfalls hat er den Mangel auf dem Lieferschein anzugeben. Dies gilt nicht für verdeckte Mängel. Verdeckte Mängel (zB Transportschäden) unterliegen einer Frist von 5 Tagen in schriftlicher Form mit Bildern an BOCKUFGRILL.

18. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Sämtliche Geschäftsbeziehungen von BOCKUFGRILL mit Vertragspartnern unterliegen dem materiellen Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Chur. Vorbehalten bleiben davon abweichende zwingende Gerichtsstände des Bundesrechts. Für die Zustellung eines Zahlungsbefehls und/oder Inkasso/Betreibungs-Rückzugsbegehren werden je CHF 100 in Rechnung gestellt.